SACHKUNDENACHWEIS

INFORMATION SACHKUNDENACHWEIS
Das NÖ Hundehaltegesetz (beschlossen vom NÖ Landtag am 19.11.2009) regelt die Haltung von Hunden und nennt unter § 2 (Verordnung vom 30.06.2010) Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential folgende Rassen:
Bullterrier
American Staffordshire Terrier
Dogo Argentino
Pitt Bull
Rottweiler
Tosa Inu
Bandog
sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Die Halter der angeführten Rassen sind verpflichtet einen Sachkundenachweis zu erbringen.
Unabhängig von den angeführten Rassen können die Hundehalter von auffälig gewordenen Hunden ( Hund hat bereits gebissen) zu diesem Sachkundenachweis verpflichtet werden.
Nähere Informationen über Kurszeiten,Ablauf und Kosten,hier im Club jeden Mittwoch ab 18.00 Uhr