SACHKUNDENACHWEIS




INFORMATION SACHKUNDENACHWEIS


Das NÖ Hundehaltegesetz (beschlossen vom NÖ Landtag am 19.11.2009) regelt die Haltung von Hunden und nennt unter § 2 (Verordnung vom 30.06.2010) Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential folgende Rassen:

Bullterrier

American Staffordshire Terrier

Dogo Argentino

Pitt Bull

Rottweiler

Tosa Inu

Bandog

sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

Die Halter der angeführten Rassen sind verpflichtet einen Sachkundenachweis zu erbringen.

Unabhängig von den angeführten Rassen können die Hundehalter von auffälig gewordenen Hunden ( Hund hat bereits gebissen) zu diesem Sachkundenachweis verpflichtet werden.


Nähere Informationen über Kurszeiten,Ablauf und Kosten,hier im Club jeden Mittwoch ab 18.00 Uhr